CDU-Abgeordnete müssen sich für dauerhaftes Nachtflugverbot und Rücknahme der Revision einsetzen
von Daniel Mack | Ein Kommentar
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Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) für ein einstweiliges Nachtflugverbot müssen die direktgewählten Landtagsabgeordneten Dr. Rolf Müller (Gelnhausen-Schlüchtern), Hugo Klein (Hanau-Land) und Alois Lenz (Hanau) ihren Einfluss auf die Hessische Landesregierung für ein dauerhaftes Nachtflugverbot geltend machen. Gleiches gilt für das Landesvorstandsmitglied MdB Dr. Peter Tauber.
In den letzten Jahren haben die Abgeordneten, wie die gesamte schwarz-gelbe Landesregierung, versprochen, dass es einen Ausbau des Flughafens ohne Nachtflugverbot nicht geben wird. Der zusätzlichen Lärmbelastung am Tag sollte ‘als Ausgleich’ wenigstens Ruhe in sechs Stunden der Nacht gegenüberstehen. Heute wissen wir, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung offensichtlich nie ernsthaft an dieses Versprechen halten wollte.
Das Verhalten der Landesregierung beim Flughafenausbau, aber auch die jüngsten Äußerungen von Lufthansa-Chef Franz sind Öl ins Feuer der Politikverdrossenheit. Gerade um dieses fatale Bild nicht weiter abzugeben, sollten sich die CDU-Abgeordneten und die Landesregierung jetzt endlich für ein dauerhaftes Nachtflugverbot einsetzen.
Durch den Beschluss des VGH in Kassel ist jetzt klar, dass es in den kommenden Monaten – mindestens bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig – zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen geben darf. Damit ist zum Einen vorerst die Nachtruhe der Bevölkerung für diesen Zeitraum gesichert. Zum Anderen ist so rechtlich klargestellt, dass ein Nachtflugverbot zulässig ist. Die von der Landesregierung vorgeschobenen Gründe für die Revision fallen somit weg und sie sollte daher ihren Revisionsantrag, mit der sie vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ihr eigenes Versprechen des Nachtflugverbots klagt, zurückziehen.

Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt’s an der Badehose.