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Gericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

von Daniel Mack | Ein Kommentar
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Das ist ein guter Tag für den Main-Kinzig-Kreis und die Menschen im Rhein-Main-Gebiet.

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt dürfen ab dem 21. Oktober vorerst nachts keine Flieger mehr starten und landen. Zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens seien dann planmäßige Flüge nicht zulässig, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit. Eineinhalb Wochen, bevor der Flughafen am 21. Oktober seine neue Landebahn einweihen wird, gab das Gericht damit den Eilanträgen von Anwohnern aus den angrenzenden Gebieten Rüsselsheim und Offenbach statt. Sie hatten sich für ein Nachtflugverbot eingesetzt.

Das ist die Rechnung für die schwarz-gelbe Landesregierung, die sich bisher nicht um die Interessen der lärmgeplagen Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Main-Gebiet gekümmert hat. Die Konsequenz aus diesem Urteil muss ein Rückzug des Revisionsantrages durch die Landesregierung sein, mit dem sie vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ein Nachtflugverbot klagt. Es ist nach wie vor unverständlich, dass die Regierung um Ministerpräsident Volker Bouffier vor dem Bau der neuen Landebahn ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr verspricht und dann Revision gegen ein Urteil einlegt, dass eben genau jenes Nachtflugverbot fordert.

Schließlich hat der Landtag bereits durch einstimmigen Beschluss vom 18. Mai 2000 die Einführung eines Nachtflugverbots für unbedingt erforderlich erachtet. Auch bei den massiv gestiegenen Fluglärmbelastungen durch die Verschiebung von Flugrouten und die Absenkung der Flughöhen tut die Landesregierung so, als ginge sie das nichts an und bestreitet das was tausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet täglich wahrnehmen – die deutliche Zunahme von Lärm.

Es wird Zeit, dass sich die Landesregierung endlich dafür einsetzt, dass die Flugverfahren und Routenführungen neben der Sicherheit des Flugverkehrs einen möglichst weitgehenden Lärmschutz berücksichtigen. Zudem sollten die Flugrouten und die Flugverfahren in öffentlichen Verfahren festgelegt werden.

Ein Kommentar zu ‘Gericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen’

  1. Ein wichtiges Signal.Jetzt wird die Landesregierung endlich den Anspruch der Bürger auf Nachtruhe ernst nehmen (müssen)!

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