Lärmschutz ins Fluggesetz – Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen
von Daniel Mack | kein Kommentar
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Die deutliche Mehrbelastung des Main-Kinzig-Kreises seit der Änderung der Flugrouten am 10. März ist ein Ergebnis des unzureichenden Luftverkehrsgesetzes. Seit dem Ende des Mediationsverfahrens im Zuge der Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen vor über zehn Jahren werden ständig wiederkehrend Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms in der Region diskutiert. Die Stichworte sind: Erhöhung des Anfluggleitwinkels, Anhebung der Rückenwindkomponente, Offset-Approach, Einführung des CDA-Verfahrens und Dedicatet Runway Operation. Alle Maßnahmen wurden diskutiert, viele versprochen, aber eben keine umgesetzt. Eine nachweisbare und messbare Lärmminderung hat seitdem nicht stattgefunden. Das gesamte Verfahren zur Festlegung neuer Flugrouten findet nach gültiger Rechtslage ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt – die Betroffenen erfahren erst dann davon, wenn neue Flugrouten bereits eingeführt sind. Das Gesetz verlangt von der Deutschen Flugsicherung nur die Abwicklung eines sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehrs, der Lärmschutz spielt dabei aber keine Rolle.
Gerade der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber, der in den vergangenen Jahren so massiv für den Ausbau des Frankfurter Flughafens eingetreten ist und eher als engagierter Lobbyvertreter der Luftverkehrswirtschaft agiert denn als Interessenvertreter der Bürgerinnen und Bürger, trägt eine besondere Verantwortung. Ich erwarte gerade von ihm, als direktgewähltem Abgeordneten, dass er sich mit wehementem Einsatz für eine Verankerung des Lärmschutzes im Luftverkehrsgesetz stark macht. Alles andere wäre unglaubwürdig.
Mit der Eröffnung der neuen Landebahn im Herbst wird die ohnehin hohe Fluglärmbelastung noch weiter steigen. Es kann nicht sein, dass die hessische Landesregierung vor dem Bau ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr verspricht und dann Revision gegen ein Urteil einlegt, dass eben genau jenes Nachtflugverbot fordert. Wir brauchen darüber hinaus endlich eine überprüfbare Verpflichtung der Flugsicherung auch auf den Lärmschutz und einen wirksamen Schutz der Menschen durch bindende Obergrenzen für die Lärmverursacher ebenso wie deutliche Sanktionen bei Verstößen. Wer, wie die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Müller, Klein und Lenz, den Ausbau des Flughafens bedingungslos befürwortet und vorangetrieben hat, besitzt auch die Verantwortung, die Menschen in der Region vor Lärmbelastung zu schützen. Neben aktiven Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Steilstartverfahren, Änderung von Flugrouten und dem Einsatz besonders lärmarmer Flugzeuge, ist ein umfassendes Nachflugverbot unerlässlich.

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