Wir können alles! Außer (Hoch-)Deutsch!
von Daniel Mack | kein Kommentar
Durchschnittliche Lesezeit: etwa eine Minute.
@danielmack folgen

Zu dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages auf Antrag des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller, Deutsch als Sprache der Bundesrepublik in das Grundgesetz zu verankern, erklärt Daniel Mack, integrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Kreistagsfraktion und Landtagskandidat im Wahlkreis Main-Kinzig III (Gelnhausen-Schlüchtern):
“Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller braucht anscheinend ein Wahlkampfthema. Damit steht er in der Tradition mit Roland Kochs ausländerfeindlichen Wahlkämpfen 1999 und 2008. Das ist die Fortsetzung einer demagogischen Politik gegen Migranten. Die deutsche Sprache ist Grundlage für ein erfolgreiche Integration. Daran führt kein Weg vorbei. Die Idee Deutsch im Grundgesetz zu verankern sendet aber ein falsches Signal. Die CDU-Forderung vermittelt ein Bild von Deutschland, in dem das Deutsche bindend ist und alles andere sich in die Mehrheitsgesellschaft einpassen muss“, sagte Mack.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) veranstaltet zwar im Halbjahresrythmus so genannte Integrationsgipfel, erzeugt damit aber nur Enttäuschungen. “Erfolgreiche Integration braucht statt abgehobener Gipfel im Halbjahresrythmus den täglichen Willen zum Erfolg. Worte reichen dazu nicht aus, es muss auch Geld investiert werden”, stellte Mack fest.
Drastische Kürzungen im Bildungs- und Sozialbereich. Daran muss sich die CDU messen lassen, nicht an dümmlichen Symbolforderungen aus der saarländischen Provinz.
Im Art. 22 des GG ist bisher Berlin als Bundeshauptstadt und Schwarz-Rot-Gold als Bundesflagge festgeschrieben. Nun will die CDU noch Deutsch als die Sprache der Bundesrepublik diesem Artikel hinzufügen. “Dies zeigt zwar, dass Peter Müller (wie auch Roland Koch vor 9 und vor einem Jahr ) dringend ein Wahlkampfthema braucht, um den rechten Rand der CDU zu mobilisieren, aber vom Staatsrecht keinen blassen Schimmer hat. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf selbstverständlich so sprechen wie er oder sie es selbst für richtig hält. Für offizielle Angelegenheiten ist Deutsch bereits als Amtssprache festgelegt. Somit würde diese Änderung des Grundgesetzes wirkungslos verpuffen.“, so Mack.
